Immobilien Makler
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Makleralleinauftrag

Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag erteilt.

Der Makleralleinauftrag

Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu
intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf oder die Vermietung zu
einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Maklers zählt z.B. dass er
auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet
der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stellt
bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse
sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts
in den Dienst seines Kunden.

Risiken ohne Makleralleinauftrag

Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen
Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er kann einfach
abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden, wie es bei
Allgemeinaufträgen immer noch geschieht, verschiedene Makler parallel beauftragt,
riskiert der mögliche Käufer, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen.
Zudem besteht die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie
"zu Tode angeboten" wird. So ist immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie
im Anzeigenteil der gleichen Zeitung mehrfach inseriert wird – teilweise sogar mit
unterschiedlichen Preisen. Dies lässt weder das Objekt selbst noch die Verkaufsabsicht
des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.

Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf
sollte bei der immer komplizierteren Materie niemand leichtfertig verzichten.